Anspruch nicht gehemmt
- Öffentliches Recht
Nach § 62 Satz 2 in Verbindung mit den Einreden des BGB. Beispiel: Verjährung, soweit keine besonderen Erlöschensregeln einschlägig sind.
Nach § 62 Satz 2 in Verbindung mit den Einreden des BGB. Beispiel: Verjährung, soweit keine besonderen Erlöschensregeln einschlägig sind.