Anspruch nicht gehemmt
Nach § 62 Satz 2 in Verbindung mit den Einreden des BGB. Beispiel: Verjährung, soweit keine besonderen Erlöschensregeln einschlägig sind.
Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont
Nach § 62 Satz 2 in Verbindung mit den Einreden des BGB. Beispiel: Verjährung, soweit keine besonderen Erlöschensregeln einschlägig sind.
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