Antrag des Betroffenen nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO analog. Argument
Wenn das Gericht nämlich nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO befugt ist auf Antrag die Vollziehung aufzuheben, obschon der VA vollzogen ist, so muss dies a maiore ad minus auch gelten, wenn der VA noch nicht vollzogen ist.
Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Verfahrensarten