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Anwartschaftsrecht

Gesamtheit von Rechtspositionen, die bestehen, wenn von einem mehraktigen Erwerbstatbestand bereits so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Erwerb des Vollrechts bei gewöhnlichem Lauf der Dinge zu erwarten ist, d.h. nicht mehr einseitig vom Veräußerer verhindert werden kann. Keine ausdrückliche Regelung im BGB. Kein dingliches Recht. Gesicherte Rechtsposition des Erwerbers.

Zivilrecht · Definitionen

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