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Arbeitskraft eines Menschen

Grundsätzlich hat die Arbeitskraft des Menschen als solche keinen Vermögenswert. Argument: Es gibt keine Möglichkeit, den Wert der Arbeitskraft eines Menschen abstrakt zu bestimmten. Ausnahmsweise wird eine Ersatzfähigkeit bejaht, soweit sich konkrete objektive Maßstäbe zur Bewertung gebildet haben, zB feste Tariflohnsätze; Festgehalt.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

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