Arbeitskraft eines Menschen
Grundsätzlich hat die Arbeitskraft des Menschen als solche keinen Vermögenswert. Argument: Es gibt keine Möglichkeit, den Wert der Arbeitskraft eines Menschen abstrakt zu bestimmten. Ausnahmsweise wird eine Ersatzfähigkeit bejaht, soweit sich konkrete objektive Maßstäbe zur Bewertung gebildet haben, zB feste Tariflohnsätze; Festgehalt.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht