Art. 12 I GG hat große Bedeutung für das Wirtshaftsleben. Grund
Art. 12 I GG ist zum einen die zentrale grundrechtliche Garantienorm für das Arbeitsleben und schützt jede freiberufliche oder abhängige Tätigkeit sowie die berufsbezogene Ausbildung. Zum anderen schützt die Vorschrift neben der Berufsfreiheit i.e.S. insbesondere auch die Gewerbefreiheit natürlicher und in Verbindung mit Art. 19 III GG juristischer Personen und damit deren wirtschaftliche Tätigkeit am Markt.
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