Art. 14 GG, Schutz des Geldeigentums vor Entwertung
Nein. Zwar werden der Geldbetrag und die Zuordnung zum Eigentümer grundrechtlich geschützt; der Geldwert jedoch ist in so hohem Maße von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen abhängig, dass ihm eine verfassungskräftige Garantie nicht zukommen kann. Auch die Verpflichtung von Bund und Ländern in Art. 109 II GG, bei ihrer Haushaltspolitik auf das „gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht“ und damit auch auf Preisstabilität, zu achten, gibt dem Geldeigentümer kein Abwehrrecht, ganz abgesehen von dem erheblichen Spielraum, den Art. 109 II GG eröffnet.
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