Arten
Dinglicher Arrest (Regelfall): Gläubiger wird durch Pfändungs- oder Sicherungshypothek gesichert, §§ 930-932 ZPO; persönlicher Arrest (selten): Schuldner wird verhaftet oder sonst in seiner persönlichen Freiheit beschränkt, §§ 918, 933 ZPO. Beispiele: Meldepflicht, Hausarrest.
Zivilrecht · ZPO