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Widerklage für den Fall, dass der Widerkläger mit seinem Hauptvortrag obsiegt, um daran anschließend die Feststellung des Nichtbestehens eines weitergehenden oder weiteren Anspruchs, der in seinen Entstehungsvoraussetzungen von dem mit der Klage geltend gemacht Anspruch nicht abhängig ist.

Zivilrecht · Haupt- und Hilfsantrag

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