Auflagenvorbehalt
Ein Auflagenvorbehalt ist die mit dem VA verbundene Erklärung, dass sich die Behörde die Anordnung einer Auflage zu einem späteren Zeitpunkt vorbehält. Da das nachträgliche Anfügen einer Auflage als belastender VA an sich möglich ist, ist es Aufgabe des Auflagenvorbehalts, die Entstehung schutzwürdigen Vertrauens zu verhindern. Dementsprechend ist die dogmatische Einordnung umstritten: Nach einem TdL ist der Auflagenvorbehalt ein Hinweis oder ein Vorverwaltungsakt (in der Art einer umgekehrten Zusage). Nach h.M. ist der Auflagenvorbehalt ein VA, weil er die Bestandskraft des Haupt-VA zu Lasten
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