Aus Art. 9 III GG werden folgende Rechte im Arbeitskampf herausgelesen
- Öffentliches Recht
Das Streikrecht der Arbeitnehmer sowie das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber (letzteres war früher umstritten).
Das Streikrecht der Arbeitnehmer sowie das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber (letzteres war früher umstritten).