Aus Art. 9 III GG werden folgende Rechte im Arbeitskampf herausgelesen
Das Streikrecht der Arbeitnehmer sowie das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber (letzteres war früher umstritten).
Öffentliches Recht · Grundrechte cont
Das Streikrecht der Arbeitnehmer sowie das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber (letzteres war früher umstritten).
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