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Ausfertigung durch den Bundespräsidenten

Mit der Ausfertigung bestätigt der Bundespräsident, dass der vorgelegte Gesetzestext identisch mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzeswortlaut ist. Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit ist umstritten.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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