Außervertraglicher Bereich
- Zivilrecht
Kein Ersatz im außervertraglichen, zB deliktischen Bereich wegen fehlender Kommerzialisierung; aber ggf. Berücksichtigung gem. § 253 II BGB.
Kein Ersatz im außervertraglichen, zB deliktischen Bereich wegen fehlender Kommerzialisierung; aber ggf. Berücksichtigung gem. § 253 II BGB.