Beendeter Versuch
- Strafrecht
Täter hat nach seiner Vorstellung bereits alles zur Tatvollendung Erforderliche getan. Unbeendeter Versuch: Täter hat nach seiner Vorstellung noch nicht alles zur Tatvollendung Erforderliche getan.
Täter hat nach seiner Vorstellung bereits alles zur Tatvollendung Erforderliche getan. Unbeendeter Versuch: Täter hat nach seiner Vorstellung noch nicht alles zur Tatvollendung Erforderliche getan.