Bei Anmietung eines Pkw
Ersatz der tatsächlichen Mietwagenkosten gem. § 249 II 1 BGB abzüglich ca. 10% gesparte Eigenkosten. Dies wird in der Praxis meist durch die Anmietung eines einfacheren Fahrzeugs ausgeglichen.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht