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Bei Anmietung eines Pkw

Ersatz der tatsächlichen Mietwagenkosten gem. § 249 II 1 BGB abzüglich ca. 10% gesparte Eigenkosten. Dies wird in der Praxis meist durch die Anmietung eines einfacheren Fahrzeugs ausgeglichen.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

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