Bei Pflichtverletzung
Schweigen gilt als Annahme; zwischen den Parteien kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Inhalt des Antrags zustande
Zivilrecht · Handelsrecht
Schweigen gilt als Annahme; zwischen den Parteien kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Inhalt des Antrags zustande
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