Bei Pflichtverletzung
- Zivilrecht
Schweigen gilt als Annahme; zwischen den Parteien kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Inhalt des Antrags zustande
Schweigen gilt als Annahme; zwischen den Parteien kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Inhalt des Antrags zustande