Bei sonstigen Fällen wird wie folgt differenziert
Berücksichtigung bei mittelbaren Vermögensfolgeschäden, keine Berücksichtigung bei unmittelbaren Objektschäden.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Berücksichtigung bei mittelbaren Vermögensfolgeschäden, keine Berücksichtigung bei unmittelbaren Objektschäden.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht