Beispiel für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 1138 BGB
E benötigt einen Kredit und räumt dem G eine Hypothek an seinem Grundstück ein. Die Hypothek wird eingetragen, der Brief wird dem G übergeben. Ohne dass die Darlehensvaluta an E ausbezahlt wird, tritt G die Forderung an den nichtsahnenden B ab. Kann B von E Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen?
Zivilrecht · Grundpfandrechte