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Beispiel für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 1138 BGB

E benötigt einen Kredit und räumt dem G eine Hypothek an seinem Grundstück ein. Die Hypothek wird eingetragen, der Brief wird dem G übergeben. Ohne dass die Darlehensvaluta an E ausbezahlt wird, tritt G die Forderung an den nichtsahnenden B ab. Kann B von E Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen?

Zivilrecht · Grundpfandrechte

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