Beschränkt Geschäftsfähige
Abhandenkommen (-), soweit Reichweite der Handlung erfasst werden kann (natürliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung der Weggabe).
Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abhandenkommen (-), soweit Reichweite der Handlung erfasst werden kann (natürliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung der Weggabe).
Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen