Besitzdiener
- Zivilrecht
Person, die die tatsächliche Sachherrschaft für den Besitzer ausübt. Der Besitzdiener ist also nicht Besitzer, da es ihm am erforderlichen Herrschaftswillen fehlt. Regelung: § 855 BGB.
Person, die die tatsächliche Sachherrschaft für den Besitzer ausübt. Der Besitzdiener ist also nicht Besitzer, da es ihm am erforderlichen Herrschaftswillen fehlt. Regelung: § 855 BGB.