Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Besondere Voraussetzungen bei Säumnis des Beklagten, § 331 ZPO

Ist der Kläger säumig, so wird die Klage deswegen ohne Prüfung der Berechtigung des Begehrens abgewiesen, weil er seinen Prozess nachlässig betreibt. Anders jedoch bei Säumnis des Beklagten: Sie begründet nach § 331 Abs. 1 ZPO eine bloße Geständnisfiktion und setzt damit die Schlüssigkeit der Klage voraus, § 331 Abs. 2 ZPO. Ein Versäumnisurteil kann daher nur ergehen, wenn

Zivilrecht · ZPO

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz