Betreiber eines Handelsgewerbes
- Zivilrecht
Derjenige, in dessen Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird, d.h. der aus den geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet wird.
Derjenige, in dessen Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird, d.h. der aus den geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet wird.