Betreiber eines Handelsgewerbes
Derjenige, in dessen Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird, d.h. der aus den geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet wird.
Zivilrecht · Definitionen
Derjenige, in dessen Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird, d.h. der aus den geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet wird.
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