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Betriebliche Übung

Regelmäßige Wiederholung bestimmter gleichmäßiger Verhaltensweisen durch Arbeitgeber, aus der Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung / Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll, oder dass für sie auf Dauer eine bestimmte Verpflichtung begründet werden soll, Achtung: Betriebliche Übung ist auch zuungunsten der Arbeitnehmer möglich.

Zivilrecht · Definitionen

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