Betriebsstörung
Arbeitsvorgang selbst wird durch äußere Umstände, insb. technische Störungen, beeinträchtigt, Beispiel: Abbrennen / Überschwemmen der Betriebsstätte, Mangel an Energie oder Material; abgrenzen zu:
Zivilrecht · Arbeitsrecht
Arbeitsvorgang selbst wird durch äußere Umstände, insb. technische Störungen, beeinträchtigt, Beispiel: Abbrennen / Überschwemmen der Betriebsstätte, Mangel an Energie oder Material; abgrenzen zu:
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