Betriebsstörung
- Zivilrecht
Arbeitsvorgang selbst wird durch äußere Umstände, insb. technische Störungen, beeinträchtigt, Beispiel: Abbrennen / Überschwemmen der Betriebsstätte, Mangel an Energie oder Material; abgrenzen zu:
Arbeitsvorgang selbst wird durch äußere Umstände, insb. technische Störungen, beeinträchtigt, Beispiel: Abbrennen / Überschwemmen der Betriebsstätte, Mangel an Energie oder Material; abgrenzen zu: