Beweislast bei Behandlungsfehlern
Grundsätzlich hat der Patient den objektiven Fehler und seine zumindest Mitursächlichkeit für den Schaden zu beweisen. Steht ein grober Behandlungsfehler fest, so trifft den Arzt die Beweislast für die fehlende Kausalität.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht