Bezugsvertrag
Dauerschuldverhältnis, bei dem die Leistungsmenge nicht von vornherein feststeht. Irreführenderweise z.T. auch als sog. Sukzessivlieferungsvertrag bezeichnet. Abzugrenzen vom Sukzessivlieferungsvertrag
Zivilrecht · Definitionen
Dauerschuldverhältnis, bei dem die Leistungsmenge nicht von vornherein feststeht. Irreführenderweise z.T. auch als sog. Sukzessivlieferungsvertrag bezeichnet. Abzugrenzen vom Sukzessivlieferungsvertrag
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