Bezugsvertrag
- Zivilrecht
Dauerschuldverhältnis, bei dem die Leistungsmenge nicht von vornherein feststeht. Irreführenderweise z.T. auch als sog. Sukzessivlieferungsvertrag bezeichnet. Abzugrenzen vom Sukzessivlieferungsvertrag
Dauerschuldverhältnis, bei dem die Leistungsmenge nicht von vornherein feststeht. Irreführenderweise z.T. auch als sog. Sukzessivlieferungsvertrag bezeichnet. Abzugrenzen vom Sukzessivlieferungsvertrag