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BGH

Nichtanwendung auf den Anspruch des Vorleistenden im Wege teleologischer Reduktion in Vorleistungsfällen. Argument: Andernfalls unbilliges Ergebnis, dass der gleichfalls bösgläubige Empfänger der sittenwidrigen Vorleistung einseitig den Nutzen aus der Vertragsnichtigkeit ziehen kann. Außerdem besteht sonst Anreiz für skrupellose Auftraggeber, verbotswidrige Verträge zu schließen und anschließend die Vergütung zu verweigern.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Richtig ist, mit der Rspr. auf schematische Lösungen zu verzichten und danach zu differenzieren, ob der Dritte aus eigenem Antrieb oder auf Veranlassung des Schuldners tätig geworden ist.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Gericht prüft stets Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage. Argument: Kläger behauptet dies bei Beantragung der Feststellung der Erledigung immer mit, ansonsten läge eine Klagerücknahme vor, § 92 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Es werden zudem die Kosteninteressen der Beklagten nur so ausreichend berücksichtigt. Auch aus § 92 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgt unter den dortigen Voraussetzungen ein Anspruch auf Sachentscheidung.

Öffentliches Recht · Einarbeiten 1

Es liegt bereits keine Vernehmung vor. Aber analoge Anwendung! Kritik: Verteidigung kann über den Zeugen disponieren.

Referendariat · Strafrecht

Beschuldigtenbegriff: objektiv-subjektive Theorie, aus objektiven Tatsachen wird auf den Willen der Ermittlungsbehörden geschlossen, sog. Inkulpationsakt.

Referendariat · Strafrecht

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