Bindungswirkung bei Präjudizialität
Bildet der alte Streitgegenstand eine Vorfrage für die Entscheidung über den neuen, so ist der Zweitrichter im Rahmen seiner Sachprüfung an den früheren Spruch gebunden.
Zivilrecht · ZPO
Bildet der alte Streitgegenstand eine Vorfrage für die Entscheidung über den neuen, so ist der Zweitrichter im Rahmen seiner Sachprüfung an den früheren Spruch gebunden.
Zivilrecht · ZPO