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Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang

Zuweisung einer Gesetzgebungskompetenz als Ausweitung einer bestehenden Kompetenz (Ausweitung der Kompetenz in die Breite) auf andere Sachgebiete, die notwendig mit dem ausdrücklich geregelten verbunden sind. Zwischen der neuen Kompetenz und ausdrücklich zugewiesener Materie muss ein unerlässlicher Zusammenhang bestehen. Beispiel: Die Regelung der Altersvorsorge für Schornsteinfeger gehört als „sachlich-thematische Ausweitung“ zum Recht des Handwerks (Art. 74 I Nr. 11 GG).

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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