Bundespräsident
- Öffentliches Recht
Organisatorisch ist der Bundespräsident ein Organ der Exekutive. Er übernimmt jedoch hinsichtlich seiner Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren (Ausfertigung der Bundesgesetze) im Rahmen der im durch Art. 82 I 1 GG zugewiesenen Kompetenzen auch legislatorische Aufgaben war.