Bundespräsident
Organisatorisch ist der Bundespräsident ein Organ der Exekutive. Er übernimmt jedoch hinsichtlich seiner Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren (Ausfertigung der Bundesgesetze) im Rahmen der im durch Art. 82 I 1 GG zugewiesenen Kompetenzen auch legislatorische Aufgaben war.
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