BVerfG
Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinn, d.h. jede Form menschlichen Verhaltens zur Persönlichkeitsentfaltung; also jedes Tun oder Unterlassen.
Öffentliches Recht · Grundrechte cont
Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinn, d.h. jede Form menschlichen Verhaltens zur Persönlichkeitsentfaltung; also jedes Tun oder Unterlassen.
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