BVerfG
- Öffentliches Recht
Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinn, d.h. jede Form menschlichen Verhaltens zur Persönlichkeitsentfaltung; also jedes Tun oder Unterlassen.
Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinn, d.h. jede Form menschlichen Verhaltens zur Persönlichkeitsentfaltung; also jedes Tun oder Unterlassen.