BVerwG
- Öffentliches Recht
Verwaltungsrechtsweg bei Äußerung, die nicht Ausdruck persönlicher und damit privater Meinungsäußerung des Bediensteten ist, sondern in Zusammenhang mit dessen Amtsführung steht. BGH: Zivilrechtsweg bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.