Dauerschuldverhältnis
- Zivilrecht
Einheitliches Schuldverhältnis, das auf eine unbestimmte oder zumindest bestimmte längere Zeit geschlossen wurde. Es ergeben sich stets neue Rechte oder Pflichten der Parteien. Beispiele: Miete, Pacht, Darlehen, Dienstvertrag; Bierlieferungsvertrag als sog. Bezugsvertrag. Vgl. Wiederkehrschuldverhältnis.