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Deliktsfähigkeit

Es wird zwischen Deliktsgläubiger (passiv) und Deliktsschuldner (aktiv) unterschieden. Allgemein ist Völkerrechtssubjektivität erforderlich. Deliktsfähigkeit von Staaten ist unproblematisch. Für IOs, De-facto-Regimes, Völker, Individuen muss sie besonders festgestellt werden.

Völkerrecht · Völkerrecht

Fähigkeit, zivilrechtlich für eine unerlaubte Handlung zur Verantwortung gezogen zu werden.

Zivilrecht · Definitionen

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