Denkbar ist, mit einem T.d.L. dieses Ergebnis hinzunehmen. Argument
Es ist Sache der Parteien, Ausgleichsabreden zu treffen. Im übrigen geht das BGB selbst im Rahmen der Gesamthypothek ebenso vor. Kritik: Zufallsergebnisse.
Zivilrecht · Grundpfandrechte