Dereliktion
Aufgabe des Besitzes an einer Sache in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten. Gesetzliche Regelung in § 959 BGB. Einseitiges Verfügungsgeschäft, Geschäftsfähigkeit daher erforderlich.
Zivilrecht · Definitionen
Aufgabe des Besitzes an einer Sache in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten. Gesetzliche Regelung in § 959 BGB. Einseitiges Verfügungsgeschäft, Geschäftsfähigkeit daher erforderlich.
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