Die Saldotheorie ist Ergebnis der Schwäche der Zweikondiktionenlehre
Geht einer der beiden Bereicherungsgegenstände unter, so ist derjenige benachteiligt, der diesen Bereicherungsgegenstand zurückfordert. Beispiel: K fährt das gekaufte Kfz gegen einen Baum und verlangt das Geld zurück. V verlangt sein Kfz heraus.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht