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Die Saldotheorie ist Ergebnis der Schwäche der Zweikondiktionenlehre

Geht einer der beiden Bereicherungsgegenstände unter, so ist derjenige benachteiligt, der diesen Bereicherungsgegenstand zurückfordert. Beispiel: K fährt das gekaufte Kfz gegen einen Baum und verlangt das Geld zurück. V verlangt sein Kfz heraus.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

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