Dissens
Einigungsmangel. Liegt vor, wenn trotz Auslegung die objektiven Erklärungstatbestände der Willenserklärungen nicht übereinstimmen oder offenbleiben (= Mehrdeutigkeit der Willenserklärungen) und somit kein objektiv-normativer Konsens herzustellen ist. Auslegung geht der Annahme eines Dissenses vor (sog. Primat der Auslegung).
Zivilrecht · Definitionen