Durchsetzung
Nach § 49a Abs. 1 Satz 2 VwVfG kann die zu erstattende Leistung durch einen Leistungsbescheid (VA) festgesetzt werden, der mit dem Aufhebungs-VA verbunden werden kann, aber nicht muss. Anders: § 48 Abs. 2 Satz 8 VwVfG. Gegen diesen Leistungsbescheid kann der Betroffene sich mit Anfechtungswiderspruch und –klage wehren.
Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont