Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Durchsetzung des Anspruchs

Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag wird nur durch eine Klage, nicht durch einen VA durchgesetzt. Argument: Mit dem Vertrag begibt sich die Behörde in ein Gleichordnungsverhältnis. Ausnahmsweise ist der verwaltungsrechtliche Vertrag ein Vollstreckungstitel, wenn die Voraussetzungen des § 61 VwVfG erfüllt sind.

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz