Durchsetzung des Anspruchs
Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag wird nur durch eine Klage, nicht durch einen VA durchgesetzt. Argument: Mit dem Vertrag begibt sich die Behörde in ein Gleichordnungsverhältnis. Ausnahmsweise ist der verwaltungsrechtliche Vertrag ein Vollstreckungstitel, wenn die Voraussetzungen des § 61 VwVfG erfüllt sind.
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