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E-Mail-Kommunikation

Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 I 1 Alt. 1 GG). Es handelt sich um dem herkömmlichen Brief- und Telefonverkehr vergleichbare Individualkommunikation. Art. 10 I GG ist zwar gleichfalls einschlägig, schützt allerdings nicht die Meinungsfreiheit, sondern nur die Geheimheit der Kommunikation.

Öffentliches Recht · Grundrechte cont

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