Eigenhändiges Delikt
Delikt, bei dem der Täter die Tat selbst unmittelbar begehen muss, d.h. unmittelbare Täterschaft und eine Zurechnung über die Mittäterschaft sind ausgeschlossen.
Strafrecht · Definitionen
Delikt, bei dem der Täter die Tat selbst unmittelbar begehen muss, d.h. unmittelbare Täterschaft und eine Zurechnung über die Mittäterschaft sind ausgeschlossen.
Strafrecht · Definitionen