Eigenhändiges Delikt
- Strafrecht
Delikt, bei dem der Täter die Tat selbst unmittelbar begehen muss, d.h. unmittelbare Täterschaft und eine Zurechnung über die Mittäterschaft sind ausgeschlossen.
Delikt, bei dem der Täter die Tat selbst unmittelbar begehen muss, d.h. unmittelbare Täterschaft und eine Zurechnung über die Mittäterschaft sind ausgeschlossen.