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Ein eigenhändiges Testament muss auch unterschrieben werden. Grund

Die Unterschrift soll die Identität des Erblasser zweifelsfrei erkennen lassen. Daher ist auch anstelle des Vor- und Zunamens eine gebräuchliche andere Unterzeichnung möglich, soweit sie die Urheberschaft erkennen lässt. Ferner soll die Unterschrift den Inhalt des Testaments räumlich abschließen. Nicht ausreichend ist daher die bloße Selbstbenennung im Eingangstext. Die Unterschrift auf dem Briefumschlag reicht aus, wenn sie sich als Fortsetzung der eingeschlossenen Urkunde darstellt und nicht nur ein bloßer Absendervermerk ist und der Umschlag verschlossen ist, ansonsten ist die Verbindung zu

Zivilrecht · Familie Erb

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