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Einführung einer gesetzlichen Wahlpflicht

Die Beantwortung der Frage ist abhängig davon, ob man erst dann einen Eingriff in die Freiheit der Wahl annehmen möchte, wenn eine bestimmte Wahlentscheidung oder ein bestimmtes Stimmergebnis vorgegeben ist oder man zur freien Wahlentscheidung des einzelnen bereits die Entscheidung über das „Ob“ der Stimmabgabe rechnen will. Für letztgenannte Ansicht spricht nicht zuletzt, dass einer hohen oder geringen Wahlbeteiligung selbst eine Aussage darüber entnommen werden kann, wie zufrieden oder unzufrieden die Wähler mit den zur Wahl Angetretenen sind. Eine Rechtfertigung über kollidierendes Verfassu

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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