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Eingriffskondiktion

Tatbestandsmäßig kommt § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB nur beim Eingriff in den berechtigen Besitz in Betracht, denn nur dieser hat einen wirtschaftlichen Zuweisungsgehalt und vermag daher einen Erwerb „auf Kosten“ des vorherigen Besitzers zu begründen.

Zivilrecht · Besitz

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