Eingriffskondiktion
Tatbestandsmäßig kommt § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB nur beim Eingriff in den berechtigen Besitz in Betracht, denn nur dieser hat einen wirtschaftlichen Zuweisungsgehalt und vermag daher einen Erwerb „auf Kosten“ des vorherigen Besitzers zu begründen.
Zivilrecht · Besitz