Eingriffsverwaltung
- Öffentliches Recht
Rechtsgrundlage für Eingriff. Leistungsverwaltung: u.U. keine Rechtsgrundlage vorhanden, dann Aufgabennorm heranziehen.
Rechtsgrundlage für Eingriff. Leistungsverwaltung: u.U. keine Rechtsgrundlage vorhanden, dann Aufgabennorm heranziehen.