Eingriffsverwaltung
Rechtsgrundlage für Eingriff. Leistungsverwaltung: u.U. keine Rechtsgrundlage vorhanden, dann Aufgabennorm heranziehen.
Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Allgemeines
Rechtsgrundlage für Eingriff. Leistungsverwaltung: u.U. keine Rechtsgrundlage vorhanden, dann Aufgabennorm heranziehen.
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