Einrede
Einwendung, die geltend gemacht werden muss, d.h. keine Prüfung von Amts wegen. Einreden, die nicht auf einem Anspruch beruhen (= selbstständige Einreden), verjähren nicht. Beispiele: §§ 214; 242; 273; 320; 321; 821; 853 BGB.
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