Einzelrechtsnachfolge
Übergang einzelner Rechte des Erblassers auf den/die Erbe(n). Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge.
Zivilrecht · Definitionen
Übergang einzelner Rechte des Erblassers auf den/die Erbe(n). Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge.
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