Einzelrechtsnachfolge
- Zivilrecht
Übergang einzelner Rechte des Erblassers auf den/die Erbe(n). Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge.
Übergang einzelner Rechte des Erblassers auf den/die Erbe(n). Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge.