Entschädigung
Grundsätzlich ist eine Enteignung nach Völkerrecht nur dann zulässig, wenn eine Entschädigung geleistet wird, die „prompt, adequate and effective“ sein muss (Hull-Formel) (vertreten von den meisten Industrienationen). Prompt (sofort)- Entschädigung wird Hand in Hand mit der Enteignung ausgezahlt. Adequate (angemessen)- Höhe muss den vollen oder Marktwert des Unternehmens beinhalten. Effective (effektiv)- Entschädigung muss frei transferierbar sein und in einer frei konvertierbaren Währung ausgezahlt werden. Dies ist jedoch nicht unbestritten, über die Höhe und den Umfang der Entschädigung best
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