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Entscheidungsbefugnis in der Ehe

Zivilrecht

Grundsätzlich gilt: Die das eheliche Zusammenleben berührenden Entscheidungen sind im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen, die Entscheidungsbefugnis steht also beiden Ehepartnern zu. Ausnahmsweise Alleinentscheidungsrecht in folgenden Fällen:

Familie Erb