Entscheidungsbefugnis in der Ehe
Grundsätzlich gilt: Die das eheliche Zusammenleben berührenden Entscheidungen sind im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen, die Entscheidungsbefugnis steht also beiden Ehepartnern zu. Ausnahmsweise Alleinentscheidungsrecht in folgenden Fällen:
Zivilrecht · Familie Erb