Erbfallschulden, § 1967 Abs. 2 BGB
- Zivilrecht
Schulden, die anlässlich des Erbfalls entstehen, z.B. Vermächtnisse, Kosten der Beerdigung, Erbschaftssteuer.
Schulden, die anlässlich des Erbfalls entstehen, z.B. Vermächtnisse, Kosten der Beerdigung, Erbschaftssteuer.