Erbfallschulden, § 1967 Abs. 2 BGB
Schulden, die anlässlich des Erbfalls entstehen, z.B. Vermächtnisse, Kosten der Beerdigung, Erbschaftssteuer.
Zivilrecht · Erbrecht
Schulden, die anlässlich des Erbfalls entstehen, z.B. Vermächtnisse, Kosten der Beerdigung, Erbschaftssteuer.
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